Kurzer Einblick in die Gruppierung der Kraftfahrzeug gemäß dem DMSB Reglement
Der Deutsche Motorsport Bund, kurz DMSB e.V., ist die deutsche Vertretung der Fédération Internationale de l’Automobile, kurz FIA, und damit aus internationaler Sicht die hoheitliche Instanz für den deutschen Motorsport.
Auf diesen Weg gelten die Vorschriften der FIA grundsätzlich auch für deutsche Veranstaltungen, Fahrzeuge und Fahrer welche im internationalen Wettbewerb antreten möchten.
Für rein nationale Veranstaltungen, Fahrzeuge oder auch Fahrer gibt es ein paar Vereinfachungen gegenüber den FIA Regelungen.
So sind auch die nationalen Fahrzeug Gruppen, hierzu zählt zum Beispiel die Gruppe H, gegenüber den FIA Gruppen weniger restriktiv.
Der größte Unterschied besteht darin, dass die FIA Gruppen alle (ich glaube nur die Hill Climb Gruppen weichen hiervon ab) auf feste Homologationen beruhen.
Das heißt bei diesen Fahrzeug ist jedes Bauteil technisch genau beschrieben.
Im Gegensatz dazu basieren die nationalen Gruppen des DMSB auf ehemals homoligierten Fahrzeugen.
Das Reglement fässt dann zusammen, auf welche Art und Weise die jeweiligen Bauteile, bzw Baugruppen verändert werden dürfen.
Diese Art der erlaubten Änderungen werde ich auf dieser Seite ein wenig erklären. Wer weiter gehende Informationen haben möchte, kann sich mit dem DMSB Handbuch auseinander setzen.
Überblick über die DMSB Gruppen
Für den Breitensport auf Asphalt spielen vorallem die Gruppen G, F, H und ein wenig die Gruppen FS und E1, bzw E2 eine Rolle.
Die Gruppe E2 ist aber schon eine internationale FIA Gruppe und genauso wie die DSMB Gruppe E1 ausschließlich für Bergrennen.
Ich möchte in einer kleinen Tabelle darstellen wie die anderen Gruppen in einander über gehen.
Da die Tabelle etwas mehr Zeit braucht, kommt das Ganze erst einmal als mehr oder weniger kurzer Text.
Die Gruppe G stellt die Serienfahrzeuge dar.
Im Handbuch 2020 ab Seite 619.
Das sind also Fahrzeuge (fast) vom Auto-Händler nebenan. Man darf ein "Sportfahrwerk" mit maximal 50mm Tieferlegung einbauen oder andere Räder aber keine Distanzscheiben verbauen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug bis auf Sitz und Gurte für Fahrer und Beifahrer absolut Serie bleiben. Sogar die Hutablage muss dem Serienzustand entsprechen. Das zusätzliche Gewicht durch ein evtl. eingebauter Käfig oder Sicherheitszelle darf nur im Rallye-Sport teilweise kompensiert werden. Hier darf man die Rücksitzbank ausbauen.
Die Gruppe F sind leicht modifizierte Fahrzeuge
Im Handbuch 2020 ab Seite 640.
Grundsatz ist, es muss alles eintragungsfähig bleiben.
Alle Änderungen die man macht, dürfen das Fahrzeug nur optimieren aber nicht grundlegend verändern.
So sind alle Achsteile, Motor, Getriebe und Cockpit immer vom Serienfahrzeug.
Wobei man die Serienteile eben verändern darf.
Zum Beispiel dürfen Achsteile versteift werden oder der Motorblock und Zylinderkopf dürfen innen bearbeitet werden.
Die Gemischaufbereitung, also Vergaser oder Einspritzung darf nur dem größtmöglichen Serienteil entsprechen.
Der Innenraum darf größtenteils leer geräumt werden, wobei das eigentliche Amaturenbrett (nicht die Mittelkonsole) vorhanden bleiben muss.
Den Inhalt des Amaturenbrettes, wie Anzeigen und Schalter darf man aber verändern.
Die Karosserie darf auch nur mit Kotflügelverbereiterungen oder Aerodynamischen Hilfsmittel (Spoiler) ergänzt werden.
Die Gruppe H (hier wird es interessant) sind stark modifizerte Fahrzeuge
Im Handbuch 2020 ab Seite 658.
Es bleibt alles im Prinzip beim alten, darf aber weitest gehend verändert werden.
Man darf den vorigen Satz ruhig wörtlich nehmen.
Die Karosse, der Motorrumpf, das Antriebskonzept sowie das Prinzip der einzelnen Achsen bleibt als Grundlage bestehen.
Man ist aber bis auf den Motorrumpf und der Karosse nicht mehr an Serienteile gebunden.
Hier werde ich auf die Details weiter unten eingehen.
FS und E1, bzw E2 haben nicht mehr viel mit dem ursprünglichen Fahrzeug gemeinsam
Im Handbuch 2020 ab Seite 675 die Gruppe FS.
Hier ist nur noch die Karosse im Grunde vorhanden.
DMSB Gruppe H
Änderungen an Motor und Getriebe
Kurz gesagt muss "nur" der Rumpfmotor der Serie entsprechen.
Was für die meisten Fahrzeuge einen riesigen Freiraum ermöglicht, stellt gleichzeitig wohl die größte Einschränkung beim Trabant dar.
Aber was soll's, Zweitakter fahren macht Spaß.
Es darf, zum Beispiel durch schleifen oder bohren, vom Block Material entfernt werden.
Beim Zweitakt-Motor darf auch Material hinzugefügt werden, um Steuer- und Einlasskanäle zu ändern oder gar zu ergänzen.
Alle Anbauteile, beginnend beim Zylinderkopf sind freigestellt.
Das Getriebe ist auch als solches frei gestellt.
Es muss sich nur an der ursprünglichen Position befinden.
Genauso muss das Antriebskonzept, welches im Fahrzeug verfügbar war, eingehalten werden.
Ein Auto welches als Frontantrieb oder Allrad gab, darf auch Front- oder Allradantrieb haben.
DMSB Gruppe H
Änderungen an der Karosse
Hauben, Türen und auch Kotflügel dürfen aus geänderten Materialien bestehen.
Sie müssen aber immer gegen die serienmäßigen Teile austauschbar bleiben.
Das heißt also die Anschlussmaße müssen der Serie entsprechen.
Genauso dürfen die Scheiben, mit Ausnahme der Windschutzscheibe, aus Kunststoff bestehen.
Blechteile dürfen erleichtert oder verstärkt werden.
Zur Erleichterung dürfen aber nur max 30% der Fläche entfernt werden.
Zur Sicherheit ist es nicht gestattet tragende Teile zu erleichtern.
Interessanter Weise müssen der Kühlergrill, sowie das Dach der Serie entsprechen.
Wobei ein Schiebedach auch mit Blech verschlossen werden darf.
DMSB Gruppe H
Änderungen an den Achsen
Der Artikel 12 "Radaufhängung" im Reglement der Gruppe H hat für mich den größten Reiz.
Er ist auch der Grund warum der Umbau des Trabant so arg eskaliert ist.
Die paar Sätze werde ich hier direkt zitieren:
Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z. B. Verbundlenkerachse, Starrachse, McPherson usw.) beibehalten werden.
Es ist jedoch erlaubt, weitere Befestigungspunkte anzubringen oder die ursprünglichen zu verändern.
Der ursprüngliche Radstand muss beibehalten werden (Toleranz 1 Prozent).
Alle anderen radgeometrischen Daten (z. B. Spurweite, Vorspur, Sturz) sind freigestellt.
Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren sind freigestellt.
Da steht also man muss "nur" das eigentliche Prinzip der Radaufhängung bei behalten. Die wenigsten kennen die Achsen des Trabant. Was daraus geworden ist könnt ihr dann hier weiter lesen.
DMSB Gruppe G/F/H
Sicherheitszelle ja oder nein
Bei Veranstaltungen wo es um die Erzielung von Bestzeiten geht, ist mit Ausnahme des Slalom-Motorsportes, immer ein Überrollkäfig oder eine Sicherheitszelle vorgeschrieben. Sicherheitszellen sind immer von einem vom DMSB zertifizierten Hersteller und deren Konstruktion wird dann mit einem Homologationsblatt dokumentiert. Solche Zellen sind in der Regel mit der Karosserie (nicht nur an den Füßen) verschweißt. Dem gegenüber sind Überrollkäfige immer mit der Karosserie verschraubte Konstruktionen, welche an den Füßen zusätzlich verschweißt werden dürfen. Eine Sicherheitszelle darf an die Achsaufnahmen angeschweißt werden. Dies ist bei einem Käfig nicht zulässig. Kommt es im Laufe der Jahre zu Änderungen im Reglement so muss ein Käfig gemäß den Eigenbaurichtlinien angepasst werden. Für Sicherheitszellen und Käfige mit Homologation besteht Bestandsschutz.
DMSB Gruppe G/F/H
Sitze und Gurte
Ablaufdatum
DMSB Gruppe G/F/H
Was man evtl. noch beachten sollte
Batterie Augen zu und durch.....